Förderung von Online Marketing in KMU

Für kleine und mittlere Unternehmen ist es oft nicht immer leicht mitzuhalten, vor allem, wenn es um langfristige Investitionen geht. In der heutigen Zeit ist es unabdingbar, in die Digitalisierung zu investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Doch oft stehen nicht die nötigen Ressourcen zur Verfügung, sei dies nun finanziell, personell oder fachlich. Um dem entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Förderprogramm „go-digital“ ins Leben gerufen. Es soll helfen, KMU in der digitalen Welt zu unterstützen und voranzubringen. Das Förderprogramm bezuschusst vor allem die Beratungsleistung für digitale Prozesse und Entwicklungen über autorisierte Beratungsunternehmen. Aber auch die Kosten für die notwendigen Maßnahmen selbst sind förderbar.

Online Marketing KMU

Förderung und Voraussetzungen

Die Schwerpunkte der Beratungsfelder sind IT-Sicherheit, digitalisierte Geschäftsprozesse und digitale Markterschließung. Gefördert werden 50% der Beratungskosten zu einem maximalen Beratertagessatz von 1.100 € für maximal 30 Tage innerhalb eines halben Jahres.

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Tätigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich des Handwerks) mit technologischem Potenzial
  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Auch Start-Ups erhalten eine Förderung über das Programm, wenn ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist.

Förderung von E-Mail Marketing

Nicht nur die Beratung, sondern auch die Umsetzung ist über „go-digital“ förderbar. Wenn sich ein Unternehmen beispielsweise hauptsächlich über digitale Markterschließung beraten lässt, können folgende Inhalte gefördert werden:

  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung
  • Einführung eines eigenen Online-Shops oder Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren

Das Ziel dabei ist eine Unterstützung der Vermarktung, sowie die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen.

Softwares für E-Mail Marketing fallen unter den Punkt Content Marketing und sind somit im Zuge einer Beratung über ein autorisiertes Unternehmen förderbar. Sie zahlen letztendlich nur die Hälfte der monatlichen Beiträge für die jeweilige Software über die Dauer der Förderung.

Bereits einige geförderte Unternehmen haben sich im Zuge ihrer Beratung dazu entschlossen, zukünftig Newsletter über eine E-Mail Marketing Software zu versenden und sich dabei für eMailChef entschieden. eMailChef ist insbesondere aufgrund der intuitiven Handhabung und einfachen Gestaltung über den Drag&Drop Editor besonders für Neueinsteiger das perfekte Newsletter-Tool.

Wenn Sie noch mehr über die Konditionen und Möglichkeiten des Förderprogramms wissen möchten, stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung!

Alle Infos zum Förderprogramm finden Sie auch auf der Website des BMWi.

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Fragen und Antworten

Was sind die Voraussetzungen zur Teilnahme am Förderprogramm?

Sie müssen ein Gewerbe mit technischem Potential in Deutschland betreiben, welches nicht mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz von 20 Mio € nicht übersteigt. Die Förderfähigkeit muss nach der De-minimis-Verordnung gegeben sein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Beratungs- und Umsetzungsleistungen in Bezug auf das gewählte Hauptmodul. Dazu zählen auch die Kosten für diverse Softwares wie z.B. die eines Newsletter-Tools.
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